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News » Wissenswertes Immobilienkauf » Für Nichtverheiratete gelten besondere Regeln beim Hauskauf Für Nichtverheiratete gelten besondere Regeln beim HauskaufIn der heutigen Zeit ist es für viele Paare nicht mehr zwingend notwendig, dass sie nach einer bestimmten Zeit des Zusammenlebens heiraten. Selbst wenn sich Nachwuchs ankündigt oder man an ein gemeinsames Leben in den eigenen vier Wänden denkt, ist eine Heirat für viele keine zwingende Voraussetzung mehr. Doch gerade diese Paare sollten sich gegen alle Eventualitäten im Guten absichern. Fehlende rechtliche Bindungen Wer ohne Ring am Finger ins Eigenheim einziehen möchte, sollte sich bewusst sein, dass anders als in einer Ehe keine gesetzlichen Regelungen existieren, die beim Scheitern der Beziehung die Rechts- und Vermögensverhältnisse klären könnten. Sollten die Partner also keine Vereinbarungen getroffen haben, steht auch keinem der ehemaligen Partner später Rückzahlungsansprüche wegen in der Beziehung getätigter Aufwendungen zu. Hat nun einer der Partner beim Kauf des Hauses mehr investiert, weil er zu diesem Zeitpunkt finanziell besser betucht war, hat er später kein Recht dieses Geld zurückzufordern. Vor dem Kauf klare Regelungen treffen Wurde vor dem Hauskauf also keinen klaren Regelungen getroffen, kann es bei einer Trennung zu Ungerechtigkeiten kommen. So sollten folgende Fragen vorab geklärt werden: 1. Wer muss nach einer Trennung aus dem gemeinsamen Haus ausziehen und wer darf drin wohnen bleiben? Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2008 wurde die Verhältnisklärung der „Wilden Ehe“ die der normalen Ehe angepasst. So besteht bei einer Anschaffung eines erheblichen Vermögenswertes, wie das einer Immobilie, ein rechtlich schützenswertes Ausgleichsverhältnis. Dennoch ist die Formulierung bereits in der Frage nach dem erheblichen Vermögen so schwammig gefasst, dass hier auch immer Streitpotenzial gegeben ist. Allerdings können nach diesem Urteil, Ansprüche nach den Regelungen für Privatgesellschaften, beispielsweise wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage, gestellt werden. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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