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News » Wissenswertes Immobilienkauf » Nicht jeder Sachmangel berechtigt zum Schadenersatz Nicht jeder Sachmangel berechtigt zum SchadenersatzWer sich für den Charme einer gebrauchten Immobilie entscheidet, sollte Zeit mitbringen, wenn ein Ortstermin zur Besichtigung ansteht. Im günstigsten Falle nimmt der Kaufinteressent einen Gutachter an seine Seite, um Mängel frühzeitig festzustellen. Ist erst einmal der Kaufvertrag unter Dach und Fach, wird es schwierig, später festgestellte Mängel geltend zu machen. Eine Schadenersatzforderung ist in der Regel nicht mehr möglich, wenn sich beispielsweise beim Bezug heraus stellt, dass die Immobilie hellhörig ist. « vorheriger Beitrag | nächster Beitrag » » einen Finanzierungsvergleich anfordern » Beratung von einem unabhängigen Fachmann » jetzt Kaufpreis senken Angebot anfordern » die aktuellen Bauzinsen ansehen » Bausparen beim Testsieger
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