Baufinanzierung

Schadenersatz als Steuern sparender Verlust aus Vermietung und Verpachtung

(OVB) Ein Immobilienanleger hatte sich die ganze Sache so schön vorgestellt. Er fand ein Mehrfamilienhaus als Investment und machte dem Eigentümer eine Kaufzusage. Allerdings war da noch die Finanzierung zu regeln. Doch diese lief nicht ganz so gut wie geplant. Die Bank wollte für den Kauf kein Immobilien-Darlehen herausrücken. Deshalb platzte der Kauf, und der nicht wenig verärgerte Eigentümer verlangte Schadenersatz vom verhinderten Käufer. Dieser wiederum musste wohl oder übel akzeptieren, setzte aber den finanziellen Schadenersatz als "Verlust aus Vermietung und Verpachtung" bei seiner Einkommensteuererklärung an, damit der Fiskus sich daran beteiligt. Dies jedoch verweigerte die Finanzverwaltung, so dass der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Steuergericht, das letzte Wort hatte. Entscheidung unter dem Aktenzeichen IX R 45/05: Der Schadenersatz darf in der Tat als Vermietverlust Steuern sparend geltend gemacht werden. Das zuständige Finanzamt kam also mit seiner Auffassung und seiner rigorosen Haltung nicht durch. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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