Baufinanzierung

Schlüsselverlust doch nicht so schlimm

(OVB) Zweifellos, es war schon ärgerlich, was einem Wohnungseigentümer da passierte. Sein Mieter hatte den Mietvertrag gekündigt, die Wohnung sollte beim Auszug abgenommen werden. Dabei übergab der Mieter nicht alle Wohnungsschlüssel. Offenbar hatte er den einen oder anderen davon verloren. Das wiederum ärgerte den Hauswirt, der daraufhin die Abnahme der Wohnung verweigerte. Mehr noch: Er verlangte auch von seinem bisherigen Vertragspartner, dass dieser weiter Miete zahlen sollte. Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf unter dem Aktenzeichen I-4 U 52/05. Der Verlust eines Wohnungsschlüssels sei keine hinreichende Begründung, um die Wohnungsabnahme zu verweigern und zusätzlich noch weitere Mieten zu fordern, so die Quintessenz des Urteils. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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