Baufinanzierung

Verluste aus Vermietung und Verpachtung

(OVB) Wer als Privatperson in eine vermietete Immobilie investiert, setzt dabei nicht nur auf die Substanz einer solchen Anlage, sprich auf langfristig ansehnliche Mieteinnahmen, sondern auch auf Steuervorteile. Denn bei einer klugen Finanzierungsstrategie entstehen vor allem in den ersten Jahren sogenannte Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die mit dem übrigen Einkommen des Anlegers Steuern sparend verrechnet werden dürfen. Eine in diesem Zusammenhang interessante Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen IX R 3/04. Im vorliegenden Fall hatte ein Steuerzahler eine Immobilien-Investition getätigt, die ihn nach kurzer Zeit offenbar reute. Das Objekt war wohl nicht so werthaltig wie zu Beginn gedacht. Der Kaufvertrag wurde rückabgewickelt. Verkäufer und Käufer einigten sich jedoch auf eine Abstandszahlung. Diese wollten die verhinderten Investoren Steuern sparend als "Verluste aus Vermietung und Verpachtung" geltend machen. Das zuständige Finanzamt winkte ab, das höchste deutsche Steuergericht allerdings, der Bundesfinanzhof, stimmte diesem Ansinnen unter dem oben genannten Aktenzeichen zu. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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