Baufinanzierung

Videoüberwachung ist erlaubt

(OVB) Über einen recht ungewöhnlichen, vielleicht doch alltäglichen, Fall musste kürzlich das Landgericht (LG) Koblenz entscheiden. Vor den Schranken des Gerichts trafen sich zwei Kontrahenten, die sich wegen einer Videokamera arg in die Haare geraten waren. Der eine Nachbar hatte eine solche Kamera installiert, um mit ihr sein Grundstück zu überwachen. Der andere sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt und forderte seinen Nachbarn deshalb auf, die Kamera wieder zu deinstallieren. Der allerdings weigerte sich und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Das Koblenzer Landgericht entschied unter dem Aktenzeichen 12 S 17/06 die Rechtmäßigkeit der Kamerainstallation. Begründung: In der Vergangenheit hätten Fremde wiederholt das Grundstück des Beklagten betreten. Deshalb sei eine installierte Videokamera, die nur den eigenen Grund und Boden des Beklagten überwache, zulässig. » einen Finanzierungsvergleich anfordern

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